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Jugendhilfe

Stationäre Jugendhilfe / Trainingswohnen gem. § 27, 41 SGB VIII i.V.m. §§ 34, 42 und 42a SGB VIII

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Manchmal gibt es kein Zuhause mehr bei der Familie, manchmal muss man früh seinen eigenen Weg gehen... Damit das nicht alleine und ungeschützt passieren muss, engagieren wir uns in der Kinder- und Jugendhilfe in der stationären Heimerziehung/ betreuten Wohnform gem. §§27 und 41 SGB VIII für Jugendliche und Junge Volljährige.

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In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt können wir ebenfalls kurzfristig in krisenhaften Situationen einen Schutzort bieten, wenn das eigenen Lebensumfeld zeitweise kein sicherer Ort sein kann (ION nach §§ 42 und 42a SGB VIII).

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Wir bieten Wohngemeinschaften in verschiedenen Sozialräumen der Hansestadt Rostock für Jugendliche jeder Herkunft, Orientierung und Religion ab 15 Jahren.

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In 2er- oder 3er WGs leben Jugendliche und (bei einer gewünschten Fortführung nach dem 18. Lebensjahr) auch Junge Volljährige zusammen, bestreiten ihr WG-Leben gemeinsam und werden durch unsere Mitarbeiter:innen flexibel betreut. Diese Wohnform des Trainingswohnens ist grundsätzlich stationär nach § 34 SGB VIII. 

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Wir bieten jungen Menschen eine sichere Umgebung, fördern Vertrauen und Verlässlichkeit. Wir arbeiten personenzentriert und individuell in und mit den jeweiligen Themen des Jugendlichen. Wir begleiten auf allen Wegen und fördern die Entwicklung zu einem selbstbewussten und selbständigen Erwachsenen.

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Für eine erfolgreiche Hilfe ist oberstes Ziel die Verselbständigung des jungen Menschen im eigenen Lebensraum bei gleichzeitiger Beachtung notwendiger Unterstützung in den Bereichen Familie/ soziales Netzwerk, eigenständige Lebensführung sowie Schule/ Ausbildung/ Arbeit.

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Besondere Beachtung legen wir auf die Orientierung am Willen jedes einzelnen Menschen sowie an den bestehenden und aktivierbaren Ressourcen. Persönliches Empowerment als Hilfe zur Selbsthilfe und eine Begleitung, Förderung und Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung sind unsere grundlegende Haltung und gemeinsame Herausforderung und Ziel.

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Ambulante Hilfen zur Erziehung nach §§ 31, 35 und 35a SGB VIII

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Wir arbeiten personenzentriert und sozialräumlich und legen Wert auf die Orientierung am Willen der Menschen sowie die Beachtung und Förderung ihrer Ressourcen. Alle Menschen sind willkommen - unabhängig von ihrer Herkunft, Religion oder sexuellen Orientierung. 

Wir unterstützen Eigeninitiative und fördern die Entwicklung von Selbsthilfe. Gerne arbeiten wir trägerübergreifend und in Netzwerken im Einzelfall und einzelfallübergreifend. Wir unterstützen, vermitteln und begleiten in krisenhaften Situationen und vernetzen zu bestehenden Hilfeangeboten.

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Wir unterstützen als Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) bei Erziehungsaufgaben, Bewältigung von Alltagsproblemen und Konfliktlösungen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Einen besonderen Blick richten wir auf die Einbeziehung des sozialen Umfeldes, insbesondere bestehender Einrichtungen und Angebote des Sozialraumes. Durch beratende Gespräche, modellhaftes Handeln und praktische Hilfe z.B. durch Erziehungsberatung, Anleitung im Haushalt oder Unterstützung bei der materiellen Lebenssicherung und Arbeit mit dem sozialen Umfeld leisten wir Unterstützung zur Stärkung der Selbshilfekompetenzen von Familien.

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Wir arbeiten in der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) mit jungen Menschen an den Themen sozialer Integration und begleiten auf dem Weg zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung. Dies kann neben sehr individuellen Anforderungen und Zielen auch ambulant betreutes Wohnen in eigenem Wohnraum beinhalten. Diese Hilfe ist i.d.R. auf längere Zeit angelegt und ermöglicht eine hohe individuelle Angebotsgestaltung, die für die Besonderheiten der Geschichte und der Lebenswelt des einzelnen Menschen passende Unterstützung erlaubt. Die Hilfe kann ebenfalls verbunden werden mit stationären Hilfen.

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Wir leisten Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII). Dies kann vor allem auch kombinierte Hilfen umfassen mit dem Ziel des Abbaus von Barrieren und Teilhabeeinschränkungen. Anspruchsberechtigt ist der jungen Mensch selbst. Mit unseren umfassenden Erfahrungen in der Eingliederungshilfe können wir gezielt und bedarfsorientiert sowohl sozialpädagogisch als auch heilerzieherisch unterstützen.

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Unsere Standorte

Ihr Ansprechpartner:

Stephan Mehlhorn

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Hilfe zur Erziehung

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Warnowallee 27

18107 Rostock

0176 45852581

Gebäude "Hilfe zur Erziehung" in der Warnowallee
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